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Arbeitsrecht & Datenschutz

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Unser Beraterteam garantiert Branchenkenntnis, Verhandlungsgeschick und exzellente juristische Fachkenntnisse im Arbeitsrecht. Neben der juristischen Beratung legen wir großen Wert auf eine enge Betreuung und Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um für ihre Probleme die besten Lösungen zu finden.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Dabei behalten wir stets die Kosten im Blick und beraten unsere Mandanten im Hinblick auf wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen.

Unsere Mandanten

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Führungskräfte und freie Mitarbeiter.

Wir haben uns bewusst für die Vertretung beider Seiten entschieden. Nur durch den ständigen Wechsel zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive und dem daraus resultierenden Erfahrungsschatz können die Chancen und Risiken eines Falles richtig eingeschätzt werden.

Arbeitsvertragsgestaltung
Arbeitsvertrag-Fachanwalt-Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag-Fachanwalt-Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage aller Arbeitsverhältnisse. Häufig entstehen Streitigkeiten, weil unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung einzelner Arbeitsvertragsklauseln bestehen oder weil bei Vertragsschluss vermeintlich/tatsächlich Umstände übersehen wurden.

Für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer übernehmen wir die sorgfältige Prüfung eines Vertrages auf mögliche Fallstricke. Wir weisen auf Probleme hin, die sich aus bestimmten Vertragsklauseln ergeben können und erarbeiten entsprechende Lösungen. Für Arbeitgeber gestalten wir Arbeitsverträge nach den individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, des Arbeitnehmerschutzes und unter sinnvoller Einbeziehung kollektivrechtlicher Normen.

Kündigungsschutz
Kündigung-Fachanwalt-Arbeitsrecht
Kündigung-Fachanwalt-Arbeitsrecht

Gerade im Kündigungsrecht kommt es auf eine individuelle und umfassende Beratung und Vertretung an. Wir informieren unsere Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln individuelle Lösungen. Wir gestalten und bereiten Kündigungen vor, beraten strategisch und wägen Risiken ab. Eine unserer Spezialitäten ist die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Dabei berücksichtigen wir auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Es ist wichtig, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei einer Kündigung gilt eine Reaktionsfrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist kommt es in der Regel nicht mehr darauf an, ob die Kündigung rechtlich in Ordnung war oder nicht. Auch völlig fehlerhafte Kündigungen können wirksam werden.

Kosten im Arbeitsgerichtlichen Verfahren

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht ist das Kostenrisiko für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geringer als in anderen Rechtsgebieten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat jede Partei nur ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen. Wird ein Vergleich geschlossen, fallen keine Gerichtskosten an.

Gerichtstermin

Unsere Mandantinnen und Mandanten im Arbeitsrecht kommen überwiegend aus dem Großraum München, Ingolstadt, Regensburg und Landshut, zu einem großen Teil aber auch aus dem gesamten Bundesgebiet.

Deshalb achten wir darauf, dass unsere Mandantinnen und Mandanten bei Gerichtsterminen vor dem Arbeitsgericht in der Regel nicht anwesend sein müssen, wenn sie dies nicht wünschen. Das erspart ein vielleicht unangenehmes Wiedersehen mit dem Vorgesetzten oder Kollegen.

zuständiges Gericht

Im Arbeitsrecht richtet sich der Gerichtsstand grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes bzw. dem Schwerpunkt der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Sogenannte Gerichtsstandsvereinbarungen sind in der Regel unwirksam.

ARBEITSGERICHT MÜNCHEN - KAMMER INGOLSTADT

Für die Landkreise Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau ist die Kammer Ingolstadt zuständig.

ARBEITSGERICHT MÜNCHEN - GERICHTSTAG FREISING

Im Bereich des Landkreises Freising, ohne die Gemeinden Eching, Neufahrn und Hallbergmoos ist der Gerichtstag Freising zuständig.

ARBEITSGERICHT MÜNCHEN

Für die Landkreise München, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen wohnen, finden die Termine direkt am Arbeitsgerícht München statt.

Online-Terminassistent & Digitale Mandatsanfrage

Sie können bei uns rund um die Uhr ganz bequem eine strukturierte Mandatsanfrage über unser WebAkte-System stellen und direkt mit unserem Online-Terminassistenten einen Termin vereinbaren.

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