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Fragen A-Z Scheidungskosten

Scheidung-Trennung-Ehe
Scheidung-Trennung-Ehe

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb stellen wir Ihnen hier einen Scheidungskostenrechner zur Verfügung, mit dem Sie schon jetzt die ungefähren Kosten einer einvernehmlichen Scheidung berechnen können.

Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner die Kosten der reinen Scheidung ermittelt. Kosten für Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinn oder Kinder werden in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen werden die Kosten vom Staat im Rahmen der Verfahrenshilfe übernommen.

Kosten einer Scheidung

Jede Scheidung ist anders. Nach langjähriger Erfahrung ist eine Scheidung dann am kostengünstigsten, wenn nicht zu viel gestritten wird. Je mehr gestritten wird, desto teurer wird es für die Beteiligten.

Scheidung ohne Unterhalt usw.

Verdienen beide Ehegatten ca. 2.000 EUR netto, beträgt der Gegenstandswert für die Scheidung rechnerisch ca. 12.000 EUR und für den Versorgungsausgleich ca. 2.500 EUR.

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert ist eine Rechengröße des Gerichts, nach der die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnet werden. Bei dem oben genannten Gegenstandswert für eine Scheidung kostet die anwaltliche Vertretung ca. 2.200 EUR inkl. Mehrwertsteuer und die Gerichtskosten liegen bei 650 EUR.

Unterhalt

Wird nun auch der Unterhalt im gerichtlichen Verfahren geregelt und 1.000 EUR/Monat gefordert, erhöht sich der Verfahrenswert um 12.000 EUR, also um einen Jahreswert des Unterhalts.

Das Scheidungsverfahren kostet dann statt 2.200 EUR zwischen 2.900 EUR und 3.500 EUR - und zwar für jeden Ehepartner. Die Gerichtskosten erhöhen sich auf ca. 900 EUR.

Zugewinn

Kommt dann noch die Vermögensauseinandersetzung hinzu, erhöhen sich die Kosten nochmals.

Werden z.B. 40.000 EUR Zugewinn geltend gemacht, belaufen sich die Anwaltskosten für Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung auf insgesamt ca. 6.000 EUR und die Gerichtskosten auf ca. 1.700 EUR.

Ehevertrag - Scheidungsvereinbarung

Ein Ehevertrag zu Beginn einer Beziehung erspart in der Regel erhebliche spätere Kosten.
Bei einem Ehevertrag zu Beginn einer Beziehung fällt nur die sogenannte Geschäftsgebühr an.

Kommt es im Rahmen einer Trennung/Scheidung zu Streitigkeiten und wird dann eine Einigung durch uns mitgestaltet, kann zusätzlich eine Einigungsgebühr anfallen. Gerade wenn bei einer Trennungsvereinbarung Immobilien eine Rolle spielen, steigen die Kosten nicht unerheblich. Vereinfacht gesagt: Je mehr geregelt wird, desto teurer wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Allerdings ist eine Vereinbarung immer noch günstiger als ein langer und nervenaufreibender Streit vor Gericht.

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