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Mediation & Schlichtung: Die Alternative!

Mediation-Brücke
Mediation-Brücke

Durch ein Mediations- oder Schiedsverfahren erhalten die Beteiligten die Chance, einen Konflikt auf freiwilliger Basis eigenverantwortlich und ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu lösen.

Eine einvernehmliche, gütliche Einigung bietet den Beteiligten mehr Möglichkeiten als ein Prozess - und Sie sparen in der Regel auch Prozesskosten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer flexiblen und nachhaltigen Lösung.

Mediation in jeder Größenordnung

Durch die Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Mediatorenteams können wir Ihnen bei Mediationen in jeder Größenordnung kompetent und effektiv zur Seite stehen.

Mediation im Arbeitsrecht & Familienrecht

Im Arbeitsrecht, im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) und im Nachbarrecht ist die Mediation ein besonders geeignetes Mittel, um für die Beteiligten eine Lösung zu finden, die niemanden unzufrieden zurücklässt.

Sachliches, nicht verletzendes Verhandeln ist (meist) der bessere Weg zum Ziel.

Wir haben die nötige praktische Erfahrung, um Sie effektiv zu begleiten - die bisherigen Erfolge und die Zufriedenheit unserer Mandanten, gerade auch in zunächst aussichtslosen Verfahren, sprechen für uns.

Gütestelle nach BaySchlG

Wir sind seit 2011 von der Rechtsanwaltskammer München als Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen und seit 2013 vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München zur Durchführung von Güteverfahren nach der Zivilprozessordnung ermächtigt.

Unser Tätigkeitsbereich ist somit nicht auf die obligatorische Streitschlichtung durch die nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz eingerichteten Gütestellen beschränkt. Wir dürfen auch freiwillige Verfahren außerhalb des Schlichtungsgesetzes durchführen.

Eine Schlichtung ist in folgenden Fällen zwingend vorgeschrieben:

Einwirkungen auf das Nachbargrundstück

  • Überwuchs (z.B. von Bäumen/ Sträuchern) nach § 910 BGB.
  • Hinüberfall (z.B. von Obst) nach § 911 BGB.
  • Streitigkeiten rund um Grenzbäume.
  • Nachbarrecht im Sinn von Art. 43-54 AGBGB.
  • (Fenster an der Grundstücksgrenze, Betretung von Nachbargrundstücken [Hammerschlags- und Leiterrecht], Grenzabstände von Pflanzen)

Streitigkeiten über Verletzungen der pers. Ehre

  • Wenn Sie also beispielsweise beleidigt wurden.

Gebühren einer Schlichtung

Für eine Schlichtung im Rahmen des bayerischen Schlichtungsgesetzes sind folgende pauschalen Gebühren vorgesehen:

  • wenn die Gegenseite zum Schlichtungstermin nicht erscheint: 50,00 EUR netto. zzgl. MwSt.
  • wenn ein Schlichtungsgespräch durchgeführt wird: 100,00 EUR netto. zzgl. MwSt.
  • Nebenkostenpauschale: 20,00 EUR netto. zzgl. MwSt.
  • Wichtig: diese Gebühren sind nur die Kosten Schlichters. Die anwaltlichen Kosten der Streitparteien sind nicht beinhaltet und jeweils direkt an die beauftragte Kanzlei zu entrichten.

Einleitung eines Schlichtungsverfahrens

Ein Schlichtungsverfahren beginnt üblicherweise damit, dass die von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei uns einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens übermittelt.
Der Antrag ist meistens inhaltlich identisch mit der Klage, die notwendig wird, wenn das Schlichtungsverfahren zu keinem Erfolg führt.

Online-Terminassistent & Digitale Mandatsanfrage

Sie können bei uns rund um die Uhr ganz bequem eine strukturierte Mandatsanfrage über unser WebAkte-System stellen und direkt mit unserem Online-Terminassistenten einen Termin vereinbaren.

Das Leben ist kompliziert genug - wir machen Ihnen den Kontakt zu uns so einfach wie möglich!

Direktnachricht zu Betz Fachanwälte Pfaffenhofen

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