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Erbrecht

Erbrecht und Vorsorge sind für Familien eine emotionale und rechtliche Herausforderung. Was sich in der juristischen Praxis bewährt hat, ist für den juristischen Laien ein Gebiet mit vielen Fallstricken.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Betz Rechtsanwälte in Pfaffenhofen verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung anspruchsvoller Nachfolgeregelungen im privaten und unternehmerischen Bereich. Die Zusatzqualifikationen unserer Anwälte und unser Konzept der Zusammenarbeit mit Finanz- und Steuerberatern ermöglichen es uns, auch umfangreiche und komplexe Beratungen zu übernehmen und durchzuführen.

Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtliche und finanzplanerische Sicht der Dinge. Bei der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung berücksichtigen wir vor allem Ihre individuellen sozialen und persönlichen Belange. Ebenso betreuen wir Sie, wenn Sie von einem Todesfall in der Familie betroffen sind.

Testament

Wer im Erbfall für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit sorgen möchte, sollte möglichst frühzeitig ein Testament errichten. Doch Vorsicht: Das Erbrecht ist kompliziert und entspricht in vielen Details nicht dem Alltagsverständnis. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Erbrechtsspezialisten hilft, Fehler beim Testament zu vermeiden. So vermeiden Sie am ehesten, dass sich Ihre Erben später in einem langwierigen und teuren Rechtsstreit das Leben schwer machen.

Testamentsprüfung

Nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig, auch die eigene Lebenssituation kann sich nach der Errichtung eines Testaments grundlegend ändern.

Während es (zugegebenermaßen sehr sinnvoll) üblich ist, das Auto alle 3 oder 2 Jahre zum TÜV zu bringen und noch häufiger den Kundendienst in Anspruch zu nehmen oder das Handy zu wechseln, wird das Testament oft nur einmal geschrieben und verschwindet dann für Jahrzehnte in der Schublade. Dabei geht es gerade beim Testament um viel größere Werte als bei einem Auto oder Handy.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Testament etwa alle 2-3 Jahre persönlich zu überdenken und überprüfen zu lassen, ob es noch Ihren aktuellen Vorstellungen und Wünschen entspricht. Es entstehen keine hohen Anwaltskosten. Sie bezahlen nur den Zeitaufwand für die Prüfung - die Höhe Ihres Vermögens ist für uns bei der Prüfung des Testaments nicht relevant. Wir fragen nur nach der Höhe Ihres Vermögens, um die damit verbundenen Rechtsfragen zu klären. Oft kann die Prüfung bereits im Rahmen eines Beratungsgesprächs abgeschlossen werden.

Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung

Ein besonderes Anliegen ist uns die umfassende und kompetente Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Formulare dazu gibt es im Internet wie Sand am Meer. Die Qualität der Formulare ist sehr unterschiedlich. Oft ist den Betroffenen überhaupt nicht klar, welche Wirkung eine solche Vollmacht hat, welche Risiken sich daraus ergeben können und welche rechtlichen Schritte zu beachten sind. Werden Fehler gemacht, sind diese, wenn es auf die Vollmacht ankommt, meist nicht mehr korrigierbar.

Vermächtnis

Vielleicht möchten Sie bestimmten Personen einzelne Gegenstände oder Geldbeträge hinterlassen. Dies kann durch ein Vermächtnis im Testament oder durch einen Erbvertrag geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Formulierung von Vermächtnissen und vertreten im Konfliktfall die Interessen der Erben/Vermächtnisnehmer.

Pflichtteil

Die häufigsten Irrtümer betreffen den Pflichtteil. Der Pflichtteil steht nur dem Ehegatten, den Kindern und, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind, den Eltern zu. Geschwister, Onkel, Tanten usw. haben niemals einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch besteht grundsätzlich immer für die berechtigten Personengruppen. Auch wenn in einem Testament steht "mein Kind/meine Eltern/mein Partner soll auf keinen Fall etwas bekommen", hilft das nur sehr bedingt. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt dann vereinfacht gesagt immer noch die Hälfte von dem, was er ohne Enterbung bekommen hätte. Es gibt aber geschickte Konstruktionen, um den Pflichtteil im Sinne des Erblassers zu gestalten. Ebenso gibt es Möglichkeiten, Pflichtteilsberechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Lassen Sie sich von uns beraten.

Erbschaftssteuer - Schenkungssteuer

Erben und Vererben hat immer auch eine steuerliche Komponente. Bei Schenkungen ist an die Schenkungssteuer zu denken. Wer seinen Erben böse Überraschungen ersparen und den Zugriff des Staates auf das Erbe möglichst vermeiden will, sollte sich frühzeitig Gedanken über die beste Art der Vermögensübertragung machen. Wir beraten Sie zuverlässig, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimal auf die nächste Generation übertragen können.

Online-Terminassistent & Digitale Mandatsanfrage

Sie können bei uns rund um die Uhr ganz bequem eine strukturierte Mandatsanfrage über unser WebAkte-System stellen und direkt mit unserem Online-Terminassistenten einen Termin vereinbaren.

Das Leben ist kompliziert genug - wir machen Ihnen den Kontakt zu uns so einfach wie möglich!

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